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Geländerhöhe – was gilt hier?

Vor der Bestellung eines Geländers ist es wichtig zu prüfen, ob das Geländer alle gesetzlichen Anforderungen an die Geländerhöhe erfüllt.

Vorgeschriebene Geländerhöhe in der Landesbauordnung

Ein Geländer hat neben ästhetischen Aspekten auch Sicherheitsaspekte. In der Bauordnung eines jeden Bundeslandes ist festgeschrieben, welche Höhe für das Geländer erforderlich ist. Oft sind die Regeln ähnlich, manchmal aber im Detail unterschiedlich. In den meisten Bundesländern ist bei einer Absturzhöhe von 1 bis 12 Metern eine Balkongeländerhöhe von mindestens 100 cm vorgeschrieben. In einen wenigen Bundesländern reichen auch 90 cm. Übersteigt die Absturzhöhe 12 Meter, schreiben die meisten Bundesländer eine Mindesthöhe von 110 cm vor.

Haben Sie unternehmungslustige kleine Kinder, sind 90 cm nicht besonders hoch. Dasselbe gilt für hochgewachsene Personen. Sie können deshalb natürlich eine höhere Geländerhöhe wählen, so dass es Ihren Sicherheitsbedürfnissen genügt.

Die Geländerhöhe wird von der Oberkante Fertigfußboden bis zur oberen Geländerkante berechnet. Bitte beachten Sie unsere Maßvorlagen für die Pfostenmontage. Sie finden Sie auf der jeweiligen Geländer-Hauptseite unter den grünen Konfigurator-Buttons.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Baubehörde nach den genauen Höhenvorschriften in Ihrem Bundesland.

Bei uns im Geländerladen können Sie Geländer in einer Höhe von 800 mm bis zu 1100 mm bestellen.