Welche Höhe sollte ein Treppengeländer gemäß den Vorschriften der Wohnungsbehörde haben?
Die empfohlene Höhe beträgt 900 mm für Treppen und 1100 mm für größere Fallhöhen.
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Die empfohlene Höhe beträgt 900 mm für Treppen und 1100 mm für größere Fallhöhen.